Konformitätserklärung
Unsere verwendeten Glasuren sind lebensmittelgeeignet und entsprechen den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung vom 10.04.1992 sowie der Verordnung VO (EG) Nr. 1935/2004. Die dazu vom Labor ausgestellten Konformitätserklärungen können hier eingesehen werden:
